Wirk-Prinzip-Prüfung (WPP)
Ihr Prüfsachverständiger für Wirk-Prinzip-Prüfungen in Berlin und Umgebung
Die Wirk-Prinzip-Prüfung dient dem Nachweis des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens sicherheitstechnischer Anlagen innerhalb eines Gebäudes. Ziel der gewerkeübergreifenden Prüfung ist es, das funktionale Zusammenspiel bauordnungsrechtlich prüfpflichtiger Anlagen im Stör- und insbesondere im Gefahrenfall (z. B. Brandfall) zu überprüfen und deren Wirksamkeit nachzuweisen.
Rechtliche Grundlage bilden unter anderem die Prüfverordnungen der Bundesländer (z. B. Muster-Prüfverordnung) sowie einschlägige Richtlinien wie die VDI 6010. Die Wirk-Prinzip-Prüfung ist Bestandteil der Abnahme sowie wiederkehrender Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen.
Im Rahmen der Wirk-Prinzip-Prüfung wird insbesondere überprüft, ob die Ansteuerung und Wechselwirkungen zwischen Anlagen wie Brandmeldeanlage, Lüftungsanlage, Rauchabzugsanlage, Rauchschutz-Druck-Anlage oder Aufzugssteuerung ordnungsgemäß funktionieren. Ein typisches Beispiel ist die Ansteuerung von Entrauchungsanlagen oder Rauchschutz-Druck-Anlagen durch die Brandmeldeanlage im Brandfall.
Die zugrunde liegenden Prüfszenarien werden in einer sogenannten Brandfallmatrix definiert. Diese beschreibt systematisch die auslösenden Ereignisse (z. B. Brandmeldung in einem bestimmten Brandabschnitt) sowie die daraus resultierenden Steuerbefehle und Reaktionen der angebundenen Anlagen. Die Brandfallmatrix bildet somit die Grundlage für die strukturierte Durchführung und Bewertung der Wirk-Prinzip-Prüfung.