Rauchabzugsanlagen (RWA-Anlagen)
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Rauchabzugsanlagen (RWA) dienen der gezielten Ableitung von Rauch und Wärme aus Gebäuden im Brandfall. Ziel der Rauchabzugsanlage ist es, raucharme Schichten in Aufenthalts- und Fluchtbereichen aufrechtzuerhalten, um die Selbstrettung von Personen und Tieren zu ermöglichen sowie wirksame Löschmaßnahmen der Feuerwehr zu unterstützen. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung ergeben sich unter anderem aus der DIN 18232 sowie aus bauordnungsrechtlichen Vorschriften.

Grundsätzlich wird zwischen natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) und maschinellen Rauchabzugsanlagen (MRA) unterschieden:

Natürliche Rauchabzugsanlage (NRA-Anlage):
Die natürliche Rauchabzugsanlage nutzt den thermischen Auftrieb (Kamineffekt) von heißen Brandgasen. Der Rauch wird über definierte Abströmöffnungen, beispielsweise Dachöffnungen oder Fassadenöffnungen, ins Freie abgeführt. Die Zuluftnachströmung erfolgt über entsprechend angeordnete Nachströmöffnungen. Die Auslegung und Dimensionierung natürlicher Rauchabzugsanlagen erfolgt gemäß den Vorgaben der DIN 18232-2.

Maschinelle Rauchabzugsanlage (MRA-Anlage):
Die maschinelle Rauchabzugsanlage wird insbesondere in innenliegenden oder fensterlosen Bereichen eingesetzt, in denen eine natürliche Entrauchung nicht ausreichend möglich ist. Die Rauchabführung erfolgt durch ventilatorgestützte Systeme, wie Entrauchungsventilatoren, die für hohe Temperaturen ausgelegt sind. Die Anforderungen an diese Anlagen sind unter anderem in der DIN 18232-3 sowie in der DIN EN 12101 geregelt.


Die Rauchabzugsanlage ist Bestandteil des vorbeugenden baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes und muss so ausgelegt sein, dass sie im Brandfall zuverlässig aktiviert wird und ihre Funktion über die erforderliche Betriebsdauer aufrechterhält.







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