Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen)
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Eine Lüftungsanlage (raumlufttechnische Anlage, RLT-Anlage) dient der kontrollierten Be- und Entlüftung von Räumen in Gebäuden. Ziel der Lüftungsanlage ist die Sicherstellung der hygienisch erforderlichen Raumluftqualität sowie eines nutzungsabhängigen Mindestluftwechsels unter Berücksichtigung bauphysikalischer und energetischer Anforderungen.

Die Lüftungsanlage führt die Außenluft über definierte lufttechnische Behandlungsstufen. Entsprechend den Vorgaben der VDI 6022 erfolgt innerhalb der Lüftungsanlage eine Filtration der Zuluft sowie – je nach Anlagenkonzept – eine thermodynamische Behandlung in Form von Erwärmung, Kühlung, Be- oder Entfeuchtung. Die Auslegung und der Betrieb der Lüftungsanlage haben dabei so zu erfolgen, dass hygienische, thermische und stoffliche Lasten sicher abgeführt bzw. reduziert werden.

Hinsichtlich des Brandschutzes ist die Lüftungsanlage gemäß bauordnungsrechtlichen Vorgaben sowie einschlägigen Normen und Richtlinien mit geeigneten sicherheitstechnischen Einrichtungen auszustatten. Die Lüftungsanlage muss im Brandfall so ausgeführt sein, dass eine Übertragung von Feuer und Rauch über das Luftleitungssystem verhindert wird. Dies wird innerhalb der Lüftungsanlage durch den Einsatz von Brandschutzklappen, Rauchschutzklappen sowie durch Abschottungen an Durchführungen von Luftleitungen durch raumabschließende Bauteile sichergestellt. Ziel ist die Einhaltung der geforderten Feuerwiderstandsdauer von Brandabschnitten sowie die Verhinderung der Rauchausbreitung über die Lüftungsanlage. 







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