Wirk-Prinzip-Prüfung (WPP)
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Bei der Wirk-Prinzip-Prüfung wird das bestimmungsgemäße Zusammenwirken von Anlagen geprüft. Die gewerkeübergreifende Prüfung hat das Ziel, das Zusammenspiel von bauordnungsrechtlich prüfpflichtigen Anlagen im Stör- bzw. Gefahrenfall zu testen und deren Funktion zu bestätigen (z.B. die Ansteuerung von Entrauchungsanlagen durch die Brandmeldeanlage). Die verschiedenen Szenarien werden in einer Brandfallmatrix festgelegt.


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