3. Wer ist verpflichtet, Prüfsachverständige hinzuzuziehen?


Bauordnungsrechtlich prüfpflichtige Anlagen, wie Lüftungsanlagen, Rauchabzugsanlagen, CO-Warnanlagen oder Rauchschutz-Druck-Anlagen, müssen bei der Abnahme (vor erster Inbetriebnahme), nach einer wesentlichen Änderung oder alle 3 Jahre wiederkehrend durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen geprüft werden. Die Vorgaben richten sich nach den jeweiligen Prüfverordnungen der Länder.